Anlage V: Vermietung & Verpachtung (2024)

Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann beim Ausfüllen seiner Steuererklärung Zeit sparen: Eine ordentliche Nebenkostenabrechnung fasst viele wichtige Informationen zusammen und erspart die Suche nach einzelnen Belegen. Was man sonst noch zur Anlage V wissen muss, zeigen wir hier.

Schnelleinstieg

  • V – Wer, wie, was und warum?
  • FAQ
  • Erstmalige Vermietung
  • Zu- und Abflussprinzip gilt auch bei der Anlage V
  • Anlage V – einfacher ausfüllen mit WISO Steuer

V – Wer, wie, was und warum?

V steht für Vermietung. Genau genommen fürVermietungundVerpachtung. Bist du Vermieter, musst du die Anlage V mit der Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt die Anlage jährlich neu zur Verfügung. Oftmals sind zahlreiche Änderungen enthalten. Den Überblick zu behalten ist da nicht immer so einfach.

Übrigens: Wenn du keine Lust auf unverständliche Formulare hast, dann ist WISO Steuer genau das Richtige für dich.

Im Wesentlichen möchte das Finanzamt natürlich wissen, wie viel Geld du mit der Vermietung eingenommen hast. Dabei ist das Finanzamt nicht nur an der Kaltmiete interessiert. Sondern auch an den Nebenkosten, die dein Mieter bezahlt hat. Auch erhaltende Nachzahlungen oder Erstattungen von Nebenkosten musst du angeben.

Da du Mieteinnahmen und Nebenkostenumlage als steuerpflichtige Einkünfte in der Steuererklärung angeben musst, darfst du aber auch deine Ausgaben eingeben. Damit sparst du Steuern. Das sind beispielsweise Kreditzinsen, Abschreibung und Handwerker- und Materialkosten. Aber auch deine verauslagten Nebenkosten, die du etwa für Hausstrom, Abfallgebühren, Hausversicherungen selbst trägst oder an die Hausverwaltung zahlst.

Anlage V: Vermietung & Verpachtung (1)

Kosten für das Mietobjekt sammeln

Sammle alle deine Kosten, die du für dein Mietobjekt hast. So gerät nichts in Vergessenheit und du kannst wirklich jeden Cent aus deiner Steuererklärung herausholen. Am einfachsten geht das mit der App Steuer-Scan. Dort machst du einfach ein Foto der Rechnung und schon sind alle Angaben automatisch in deiner Steuererklärung hinterlegt.

Kaltmiete ansetzen

Hin und wieder akzeptiert das Finanzamt es auch, wenn du bei den Einnahmen nur die Kaltmiete ansetzt. Im Gegenzug kannst du die bei deinen Ausgaben aber auch die Nebenkosten wie Hausstrom oder Abfallgebühren nicht ansetzen. Allerdings hast du keinen Rechtsanspruch auf dieses Vorgehen.

Einkommensteuer – oder Feststellungserklärung?

Die Anlage V gibt es nicht nur in der normalen Steuererklärung. Sie ist auch in der Feststellungserklärung enthalten. Da kommt man schnell durcheinander. In deiner Steuererklärung gibst du die vermietete Immobilie nur dann an, wenn du alleiniger Besitzer der Immobilie bist bzw. zudem dein Ehepartner beteiligt ist.

Eine Feststellungserklärung machst du, wenn die Immobilie nicht nur dir, sondern auch anderen Personen gehört. Zum Beispiel hast du mit deinen Geschwistern eine Immobilie geerbt und ihr vermietet sie. Es ist aber nur eine Feststellungserklärung für alle Beteiligten notwendig. Jeder gibt dann in der Steuererklärung den eigenen Anteil am Gewinn bzw. Verlust der Immobilie ein.

Anlage V: Vermietung & Verpachtung (3)

Anlage V: Vermietung & Verpachtung (4) Anlage V: Vermietung & Verpachtung (5)

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Anlage V: Vermietung & Verpachtung (6)

FAQ

Wer muss Anlage V ausfüllen?

Jeder, der Miet- oder Pachteinnahmen hat, egal ob das eine ganze Immobilie, Wohnung oder einzelne Räume sind.

Muss ich Anlage V pro Wohneinheit ausfüllen?

Nein, es reicht, wenn du pro Gebäude einmal die Anlage V ausfüllst. Noch einfacher als Formulare ausfüllen, wird es mit WISO Steuer.

Was kann man bei Anlage V absetzten?

  1. Kontoführungsgebühren
  2. Zinsen für den Kredit
  3. Reparaturen & Renovierung
  4. Maklerprovision beim Kauf (über die AfA)
  5. Anschaffungskosten der Immobilie (über die AfA)
  6. Grundsteuer
  7. Gebühren für die Schaltung von Immobilienanzeigen
  8. Kosten bei Leerstand
  9. Möbel (wenn die Immobilie möbliert vermietet wird)
  10. Nebenkosten bzw. laufende Betriebskosten
    • Hausnebenkosten (im Einzelnen aufgeführt in der Nebenkostenabrechnung)
    • Heizkosten
    • Kosten für Wasserversorgung
    • Gebäudeversicherung
  11. Bürokosten – wenn du die Hausverwaltung selbst übernimmst
  12. Fahrtkosten zur Immobilie & Eigentümerversammlungen
  13. Gebühren für Anwalt
  14. Mitgliedsbeiträge für Vermieterverbände
  15. Kosten für WISO Steuer

Was ist auf der Anlage V enthalten?

Zeile 1–5

Allgemeine Angaben zu Grundstück und Eigentümer zum Beispiel Lage/Adresse des Grundstücks, Anschaffungszeitpunkt etc.

Zeile 6

Einheitswert-Aktenzeichen. Das findest du auf dem Einheitswertbescheid des Grundstücks.

Zeile 7–8

Ferienwohnung, kurzfristige Vermietung zum Beispiel Airbnb oder Vermietung an Angehörige.

Zeile 9–14

Mieteinnahmen & Umlagen (Nebenkosten).

Hier trägst du in Zeile 9 und 10 die Anzahl an Wohnungen pro Geschoss, die Größe der Immobilie sowie die eingenommene Kaltmiete ein.

In Zeile 11 kannst du die Mieteinnahmen für andere Räume eintragen. Hast du an Angehörige vermietet? Dann trägst du dies in Zeile 12 ein.

Einnahmen aus den Umlagen für Nebenkosten (Strom, Wasser etc.) werden in den Zeile 13 und 14 eingetragen.

Zeile 15

Mietnachzahlungen und Mietvorauszahlungen. Auch verrechnete Mietkautionen werden hier eingetragen.

Zeile 16

Einnahmen aus der Vermietung von Garagen oder andere Grundstücksflächen.

Zeile 17–18

Umsatzsteuer, falls du umsatzsteuerpflichtig vermietest.

Zeile 19-20

Zinsen, wenn ein Bausparvertrag durch Zwischenfinanzierung in einem direkten Zusammenhang mit der Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des (vermieteten) Gebäudes steht. Öffentliche Zuschüsse zum Beispiel für energetische Sanierung, Solaranlagen etc. musst du als Einnahmen angeben. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auch als Erhaltungsaufwendungen bezeichnet. Diese kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen (Zeilen 40–42).

Tipp: Zieht die Bank dir Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ab, kannst du dir diese über die Anlage KAP zurückholen.

Zeile 21-24

Hier werden die Summen deiner Einnahmen (Zeile 21) und Ausgaben (Zeile 22) eingetragen. Das Ergebnis ist dann der steuerpflichtige Überschuss oder auch Verlust (Zeile 23). Gehört die vermietete Immobilie Eheleuten, wird der Betrag noch aufgeteilt (Zeile 24).

Zeile 25–29

Müssen nur ausgefüllt werden, wenn du an einer oder mehreren Grundstücksgemeinschaften, einer Erbengemeinschaft mit Grundbesitz oder einem Immobilienfonds beteiligt bist. Du gibst den Anteil am Gewinn bzw. Verlust ein, der auf dich fällt.

Zeile 31-32

Hast du eine Immobilie angemietet und einen Untermieter? Oder verpachtest du unbebaute Grundstücke? Dann musst du diese Zeilen ausfüllen.

Zeile 33–53

Alle Ausgaben und Kosten, die du für die Immobile hattest.Nur, wenn du Geld für die Vermietung bekommst, kannst du auch Kosten absetzen.

Anlage V: Vermietung & Verpachtung (7)

Du bist handwerklich begabt?

Wenn du in der Mietwohnung selbst Hand angelegt hast, kannst du die Materialkosten absetzen. Voraussetzung ist, dass das Material und die Rechnung auf die vermietete Immobilie adressiert sind! Die eigene Arbeitsleistung kannst du aber leider nicht anrechnen, es zählen nur Handwerkerrechnungen.

Erstmalige Vermietung

Wenn du zum ersten Mal vermietest, dann stellt das Finanzamt häufig Nachfragen und möchte den Sachverhalt genau prüfen. Dabei ist es hilfreich, wenn die allgemeinen Angaben vollständig ausgefüllt sind:

  • Lage des Objekts
  • Einheitswert-Aktenzeichen (diesen findest du u. a. auf dem Grundsteuer-Bescheid)
  • Eigentümer
  • Art des Objekts
  • Kauf- oder Baudaten

Der Hintergrund der detaillierten Nachfragen ist, dass das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA) in der Regel nur einmal ermittelt. Für alle weiteren Jahre übernimmt es dann die Angaben. Achte also darauf, dass alles korrekt angegeben ist, um dir den besten Steuervorteil zu sichern.

Mit diesen Daten berechnest du die Abschreibung

  • Mietvertrag
  • Kaufvertrag oder Baukostenaufstellung
  • Ermittlung der Abschreibung
  • Makler-Rechnung
  • Darlehensvertrag
  • Kostennoten vom Notar und Amtsgericht

Klingt kompliziert? Muss es aber nicht sein. Mit WISO Steuer rechnest du immer richtig und vergisst keine wichtigen Daten.

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Anlage V: Vermietung & Verpachtung (8)

Zu- und Abflussprinzip gilt auch bei der Anlage V

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist nicht nur die Miete relevant. Auch Einnahmen aus Umlagen, Nebenkosten oder Betriebskosten werden angesetzt. Erstattungen an die Mieter werden ebenfalls berücksichtigt – diese führen zu weniger Einnahmen und einer potenziellen Steuererstattung für dich.

Dabei gilt das Zuflussprinzip

Das heißt, die Einnahmen müssen in dem Jahr in die Steuererklärung geschrieben werden, indem sie auch tatsächlich auf deinem Konto eingegangen sind. Es zählt also immer der Zahlungszeitpunkt. Geht die Dezembermiete erst im Januar auf dem Konto des Vermieters ein, wird sie auch erst in diesem Jahr in die Erklärung eingefügt.

Für die Ausgaben gilt das Abflussprinzip

Eine Erstattung an den Mieter wird in dem Jahr abgerechnet, in dem der Betrag auch tatsächlich an den Mieter ausgezahlt wurde. Bei einem Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember fällt eine Rückzahlung somit fast zwangsläufig ins neue Jahr.

Das Prinzip ist einfach. Es wäre aber nicht das Steuerrecht, wenn es nicht auch hier ein paar Ausnahmen gäbe:

Besonderheit: die 10-Tage-Regel

In manchen Fällen wird das Zu- und Abflussprinzip erweitert. Nämlich bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben. Also etwa bei den Mieteinnahmen, Nebenkosten-Vorauszahlungen oder Stromabschlägen.

Hier sind 10 Tage vor und nach dem 31.12. genau zu betrachten. Wenn innerhalb dieser 10 Tage solche Einnahmen eingehen oder Ausgaben gezahlt werden, dann musst du diese in dem Jahr ansetzen, in das sie tatsächlich gehören.

Anlage V: Vermietung & Verpachtung (9)

Anlage V: Vermietung & Verpachtung (10)

Beispiel

Stefan vermietet eine Wohnung. Die Miete ist jeweils zum 1. des Monats fällig. Sein Mieter zahlt die Dezembermiete 2020 (fällig 01.12.2020) am 05.01.2021. Stefan muss die Miete dann erst 2021 versteuern. Zwar erfolgt die Zahlung innerhalb der 10 Tage, die Fälligkeit liegt aber außerhalb.

Die Januarmiete 2021 (fällig 01.01.2021) zahlt der Mieter am 21.12.2020. Die Miete wird ebenfalls erst 2021 versteuert. Denn Fälligkeit und Zahlung liegen innerhalb der 10 Tage.

Überblick über Einnahmen & Ausgaben

Beim Ausfüllen der Anlage V solltest du immer einen genauen Überblick über die erhaltenen und geleisteten Zahlungen haben. Nur so können diese dem korrekten Jahr zugeordnet werden. Doch das Durchblättern sämtlicher Kontoauszüge ist nicht nur mühsam, sondern kann auch zu einer Fehlerquelle werden. Schnell ist ein Blatt übersehen oder ein Wert falsch übertragen. Mit WISO Steuer bleiben deine Daten immer aktuell. Du kannst zum Beispiel dein Bankkonto mit der Steuererklärung verbinden. Oder mit Steuer-Scan alle Rechnungen einfach abfotografieren. So geht Steuern sparen noch einfacher.

Anlage V – einfacher ausfüllen mit WISO Steuer

Das Ausfüllen von Anlage V ist nicht immer leicht. Mit WISO Steuer wird es aber zum Kinderspiel. Die Steuererklärung ist damit schnell und einfach vom Tisch. Die Daten zu deinen vermieteten Objekten gibst du einfach unter Daten erfassen > Weitere Einkunftsarten > Immobilien an. Das Programm leitet dich Schritt für Schritt.

Wo kann ich Anlage V herunterladen?

Wir haben alle Formulare für deine Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung für dich gesammelt und zum Download bereitgestellt.

Anlage V: Download

Anlage V: Vermietung & Verpachtung (11)

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Quellen:
Bundesministerium der Finanzen
Finanzamt Bayern

Anlage V: Vermietung & Verpachtung (2024)

FAQs

Was trage ich in Anlage V ein? ›

Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser Grundstücke eine weitere Anlage V einreichen.

Wie gebe ich die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung ein? ›

Zu versteuernde Mieteinnahmen sind in die Anlage V der Einkommensteuererklärung einzutragen. Es ist möglich, andere Einkünfte wie zum Beispiel ein zu versteuerndes Gehalt mit Verlusten, die sich aus der Vermietung ergeben, auszugleichen. So senken Sie als Vermieter Ihre persönliche Steuerbelastung.

Welches Formular für Vermietung und Verpachtung? ›

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung gibt es seit dem Veranlagungszeitraum 2023 ein eigene Formular: die »Anlage V-Fewo«. Weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden seit dem Veranlagungszeitraum 2023 im Formular »Anlage V-Sonstige« eingetragen.

Wo trage ich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein? ›

Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören in die Zeile 84.

Was sind alles Werbungskosten bei Vermietung? ›

Werbungskosten sind Ausgaben, die Vermieter steuerlich geltend machen können, um ihre steuerpflichtigen Einnahmen zu reduzieren. Gemäß § 9 Abs. 1 des deutschen Einkommensteuergesetzes handelt es sich bei Werbungskosten um Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.

Woher weiß das Finanzamt das ich vermiete? ›

Wie erfährt das Finanzamt von Mieteinnahmen? Allein durch die Steuererklärung des Mieters kann das Finanzamt auf den Vermieter aufmerksam werden. Außerdem muss der Immobilienkauf notariell beurkundet und dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Was muss ich als Vermieter in der Steuererklärung angeben? ›

Anzugeben sind Mieteinnahmen, laufende Kosten, Abschreibungen und Betriebs- sowie Nebenkosten – auch, wenn die Immobilie leer steht. Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden? Vermieter können gewisse Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie in der Steuererklärung geltend machen.

Wie viel Steuern bei 3000 € Mieteinnahmen? ›

Beispielrechnung bei 3.000 Euro Miete

Nehmen wir beispielhaft an, Sie hätten neben den 3.000 Euro monatlichen Mieteinnahmen noch ein Einkommen von 4.000 Euro brutto. Als kinderloser Single in Steuerklasse 1 müssten Sie im Jahr 2023 dann 1.606,25 Euro Einkommensteuer im Monat zahlen oder 19.275 Euro im Jahr.

Wie viel Mieteinnahmen pro Jahr sind steuerfrei? ›

Ab 2024 bleiben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerfrei, wenn die Einnahmen im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegen. Versäumen Sie es, die Mieteinnahmen zu versteuern, handelt es sich um Steuerhinterziehung, was zu Nachzahlungen, Zinsen und möglichen Strafen führen kann.

Was kommt in Zeile 13 der Anlage V? ›

Die neben der Miete erhobenen Umlagen sind stets in den Zeilen 13 und 14 einzutragen. Geben Sie bitte in Zeile 11 die Einnahmen aus der Vermietung zu gewerblichen, freiberuflichen oder ande- ren nicht Wohnzwecken dienenden Räumen an. Die Umlagen für diese Räume sind ebenfalls stets in die Zeile 13 einzutragen.

Was zählt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? ›

Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Hauptanwendungsfälle sind die Vermietungen von Gebäuden und Gebäudeteilen, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören wie Hausvermietung, Wohnungsvermietung und -untervermietung.

Was zählt zur Vermietung und Verpachtung? ›

Zu den steuerpflichtigen Mieteinnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung zählen unter anderem: Die eigentliche Miete oder Pacht von Gebäuden oder Gebäudeteilen, oder Ferienwohnungen. Entgelte für Nebenräume, wie Keller oder Garagen. Entgelte für unbebaute Grundstücke oder für Werbeflächen auf dem Grundstück.

Wie gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an? ›

Vermietest Du ein Haus oder eine Wohnung, erzielst Du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die Du versteuern musst (Anlage V in der Steuererklärung). Das gilt auch für kurzfristige Vermietungen über Airbnb. Bis zu 520 Euro Miete kannst Du steuerfrei einnehmen.

Woher weiß das IRS, ob ich Mieteinnahmen habe? ›

Der Internal Revenue Service (IRS) verfolgt einen vielschichtigen Ansatz zur Ermittlung von Mieteinnahmen, beispielsweise durch Betriebsprüfungen, Datenabgleich, Zugriff auf öffentliche und behördliche Aufzeichnungen, fortschrittliche Technologie zur Mustererkennung und Informationen von Immobilienverwaltungsunternehmen .

Wie wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung besteuert? ›

Bei Einkünften aus Vermietung gilt der persönliche Steuersatz, den Du auch auf andere Einkünfte zahlst. Der niedrigste Einkommensteuersatz liegt aktuell bei 14 Prozent. Der Steuersatz auf Mieteinnahmen und andere Einkünfte steigt dann progressiv bis auf maximal 42 Prozent an.

Wann muss ich Anlage V ausfüllen? ›

Wann Sie die Anlage V ausfüllen müssen

- Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. - Sie sind Haus-/Wohnungsbesitzer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. - Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten.

Was sind Geldbeschaffungskosten Anlage V? ›

Bei den Geldbeschaffungskosten (Zeile 37) handelt es sich um Gebühren, die in Zusammenhang mit der Beschaffung von Geld entstanden sind. Hierzu zählen Bankgebühren genauso wie Fahrtkosten oder Notar- und Grundbuchgebühren, die in Zusammenhang mit der Eintragung von Grundschulden oder Hypotheken stehen.

Was sind Verwaltungskosten in der Anlage V? ›

In Zeile 48 der Anlage V sind die umlagefähigen Nebenkosten einzutragen (siehe oben). In Summe sind das in diesem Beispiel 2.864 Euro. In Zeile 49 der Anlage V sind die Verwaltungskosten einzutragen. Dazu gehören Hausverwaltung, Kontogebühren, Sondereigentumsverwaltung und die Fahrt zur Eigentümerversammlung.

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Name: Ray Christiansen

Birthday: 1998-05-04

Address: Apt. 814 34339 Sauer Islands, Hirtheville, GA 02446-8771

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Job: Lead Hospitality Designer

Hobby: Urban exploration, Tai chi, Lockpicking, Fashion, Gunsmithing, Pottery, Geocaching

Introduction: My name is Ray Christiansen, I am a fair, good, cute, gentle, vast, glamorous, excited person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.